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  • 24.06.2026

Verbindliche EU-Richtlinie NIS2: Registrierungspflicht abgelaufen – jetzt wird es ernst

Die NIS2-Frist ist verstrichen – doch für viele Unternehmen beginnt die eigentliche Arbeit jetzt erst. Während die Behörden den Druck erhöhen, wird klar: Wer Sicherheitsmaßnahmen nicht konsequent umsetzt, riskiert mehr als nur Bußgelder.

Seit dem 6. März 2026 ist die Registrierungsfrist für Unternehmen, die von der verbindlichen EU-Richtlinie NIS2 für mehr Cybersicherheit betroffen sind, offiziell abgelaufen. Dennoch hat sich bisher nur ein Teil der Organisationen registriert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhöht daher den Druck und fokussiert sich verstärkt auf die Umsetzung konkreter Sicherheitsmaßnahmen. Dabei steht die Überprüfung der Einhaltung von Mindeststandards, insbesondere im Bereich Identitäts- und Zugriffsmanagement, besonders im Fokus. Unternehmen, die weiterhin auf veraltete Authentifizierungsmethoden setzen, müssen mit Bußgeldern rechnen.

Persönlicher Haftung vorbeugen, ISMS installieren

Eine weitere wichtige Veränderung betrifft die Geschäftsführung, die nun eine Umsetzung angemessener Sicherheitsmaßnahmen verantwortet. Verstöße können zu einer persönlichen Haftung führen. Die NIS2 ist damit längst kein reines IT-Thema mehr, sondern wird zur gesamtunternehmerischen Aufgabe und erfordert ganzheitliche Sicherheitsstrategien.

Check machen, Softwareunterstützung nutzen

Sie sind noch unsicher, ob Ihr Unternehmen von der NIS2 betroffen ist? Über den BSI NIS2-Check erhalten Sie Klarheit. Ihre Organisation fällt unter die Richtlinie? Wer jetzt strukturiert vorgeht und ein wirksames Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) etabliert, schafft eine solide Grundlage, um die Erfüllung der Anforderungen transparent nachzuweisen und die Sicherheit im Unternehmen zu erhöhen.

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